In aller Ruhe auftanken

Ihr Zuhause ist der Ort, an dem Sie sich wohlfühlen und Ihre Auszeit vom Alltag genießen möchten. Damit Sie in den eigenen vier Wänden in aller Ruhe wieder auftanken können, ist es wichtig, dass der Lärm draußen bleibt.

Die Anforderungen an den Schallschutz bei Eingangstüren sind in der DIN 4109 definiert:

  • Schallschutzklasse 1 (SSK1, Rw,P ≥ 27 dB) – Standard bei Biffar 23
    • erforderlicher Schallschutz bei Eingangstüren, die von Hausfluren oder Treppenhäusern in Dielen oder Flure führen
  • Schallschutzklasse 2 (SSK2, Rw,P ≥ 32 dB) – Standard bei Biffar 27
    • erforderlich bei Türen, die in Beherbergungsstätten von Fluren in Gästezimmer führen
  • Schallschutzklasse 3 (SSK3, Rw,P ≥ 37 dB) – optional bei Biffar 23 und Biffar 27
    • erforderlich bei Türen, die von Hausfluren oder Treppenhäusern unmittelbar in Aufenthaltsräume führen

Unsere Wohnungseingangstür Biffar 23 bietet Ihnen bereits in der Standardausführung mit der Klasse SSK1 einen guten Schallschutz. Wenn Sie sich für den erhöhten Schallschutz SLS entscheiden, kann die Tür die Schallschutzklasse 3 erreichen. Eine Kombination mit einer Einbruchhemmung für mehr Sicherheit ist bis zur Widerstandsklasse RC3 möglich.

Eine komplette Neuentwicklung ist die Wohnungstür Biffar 27, mit der Ihnen Biffar schon heute die Apartmenttür der Zukunft anbietet. Ab Werk entspricht eine Tür der Linie Biffar 27 die Schallschutzklasse 2 und kann auf die SSK3 aufgerüstet werden. In Sachen Sicherheit verfügt die Biffar 27 standardmäßig über die Einbruchhemmung RC2 und diese kann auf die RC3 erhöht werden. Zusätzlich können Sie die Türen der Linie Biffar 27 bei uns in der zertifizierten Brand- und Rauchschutzausführung T30 bekommen.

Wir beraten Sie sehr gerne zum Thema Schallschutz und unseren entsprechenden Produktlinien.

Rufen Sie uns einfach während der Öffnungszeiten an unter 02921 15133, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie direkt in unserem Biffar Studio im Stiefernberg 13 in Soest vorbei.

Wir freuen uns auf Ihr Projekt.

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